06 · Weg AEU · EWR · Schweiz
EU-Anmeldebescheinigung (EX-18) für Studierende in Barcelona
Wer länger als drei Monate bleibt, muss sich innerhalb von drei Monaten nach der Einreise anmelden. Kürzer, einfacher und günstiger als der Nicht-EU-Weg, aber nicht automatisch, und eine NIE allein gilt nicht als erledigt.
Die kurze Antwort
- Formular EX-18, Gebühr 12 €, keine Fingerabdrücke, Frist 3 Monate.
- Du brauchst vier Nachweise: Immatrikulation, Krankenversicherung, Mittel, Adresse.
- Die Bescheinigung wird normalerweise beim Termin ausgestellt. Der Termin ist der langsame Teil.
- Eine NIE allein ist keine EU-Anmeldung.
- 01
EX-18 ausfüllen
Das ist das EU-Anmeldeformular. Du nutzt nicht den EX-17, und du gibst keine Fingerabdrücke ab.
- 02
Stell deine vier Nachweise zusammen
Immatrikulation an einer anerkannten Einrichtung · umfassender Krankenversicherungsschutz in Spanien · Erklärung über ausreichende Mittel · der Adress-/Anmeldenachweis, den dein örtliches Verfahren verlangt.
- Immatrikulationsbescheinigung
- EHIC oder private Police
- Mittelerklärung
- Padrón
- 03
Zahl die Gebühr 790-012 — 12 €
Anderer Betrag als bei der Nicht-EU-Karte, gleiche Regel: Das Formular zu erzeugen heißt nicht, es zu bezahlen. Bewahr den abgestempelten Beleg auf.
- 04
Buch „Anmeldung EU-Bürger“ und geh hin
Buch über das offizielle Terminsystem und geh persönlich mit Originalen und Kopien hin. Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird die Bescheinigung normalerweise beim Termin ausgestellt. Das sagt nichts darüber, wie lange du auf den Termin selbst wartest.
Das Padrón ist einer der vier Nachweise, und es ist kostenlos: siehe deine Adresse anmelden.
Häufige Fragen
- Was kostet die EU-Anmeldebescheinigung für Studierende in Spanien?
- Die Gebühr beträgt 12 €, gezahlt mit der Gebühr 790-012. Das ist ein anderer Betrag als bei der Nicht-EU-Karte, die 16,08 € kostet. Das Formular zu erzeugen heißt nicht, es zu bezahlen, also bewahr den abgestempelten Beleg auf.
- Brauchen EU-Studierende in Spanien Fingerabdrücke?
- Nein. Studierende aus der EU, dem EWR und der Schweiz nutzen das Formular EX-18, nicht EX-17, und geben keine Fingerabdrücke ab. Die Bescheinigung ist eine grüne Papierbescheinigung, keine Fotokarte.
- Ist eine NIE dasselbe wie die EU-Anmeldung?
- Nein. Eine bloße NIE-Vergabe ist keine EU-Anmeldung. Brauchst du nur eine Nummer für einen Vorgang während eines kurzen Aufenthalts, kann der separate Weg über den EX-15 passen – er ersetzt aber nicht den EX-18, wenn eine Anmeldung nötig ist.
Offizielle Quellen
- Offizielles Terminportal (Cita previa)
- Policía Nacional: Verfahren für Ausländer, einschließlich der Formulare EX-17 und EX-18
Ausgabe vom 4. Oktober 2026. Regeln und Gebühren ändern sich: Prüfe die offizielle Seite, bevor du zahlst oder reist. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung.